Allgemein
Während Ihres Besuches in der Praxis wie auch während eines möglichen Spitalaufenthaltes betreuen wir Sie persönlich, umfassend und intensiv. Um optimal auf mögliche Eingriffe oder Untersuchungen vorbereitet zu sein, erhalten Sie von uns umfangreiches Informationsmaterial sowie entsprechende Merkblätter. Am Anfang jeder Untersuchung oder jedes Eingriffes steht das persönliche Informationsgespräch. Es ist uns besonders wichtig, dass bei unseren Patienten keine Fragen offen bleiben. Fragen oder Unklarheiten sollen dabei beantwortet und erörtert werden. Wir bitten Sie deshalb, allfällige Fragen aufzuschreiben und zum Gespräch mitzubringen.
Ebenso wichtig sind natürlich die Nachfolgebetreuung und die Nachfolgeuntersuchungen. Wir stehen Ihnen auch hier jederzeit zur Verfügung und beantworten jede noch so kleine Frage umfassend.
Patientenaufklärung
Allgemeines Vor jeder endoskopischen Untersuchung muss ein Arzt dem Patienten den Untersuchungshergang und das damit verbundene Komplikationsrisiko erklären - wie bei jedem Eingriff, bei dem Verletzungen entstehen können oder bei dem Medikamente verabreicht werden. In der Regel erhalten Sie auch einen Aufklärungsbogen mit schriftlichen Informationen, den Sie sich durchlesen und anschließend unterschreiben sollten. Wenn Sie etwas nicht verstehen, fragen Sie bitte nach und geben Sie Ihr Einverständnis erst dann. Bei Patienten, die nicht aufgeklärt wurden, oder die die Einverständniserklärung nicht unterschrieben haben, darf keine endoskopische Untersuchung durchgeführt werden.
Notfälle Die einzige Ausnahme die gemacht werden kann, sind akute Notfälle, beispielsweise wenn bei einer akuten Magenblutung eine sofortige Blutstillung erforderlich ist um das Leben des Patienten zu retten. Nicht einwilligungsfähige Patienten Einige Patienten sind nicht selbst einwilligungsfähig, beispielsweise Kinder und bewusstlose oder demente Patienten. In diesem Fall muss vom Vormundschaftsgericht ein gesetzlicher Betreuer bestimmt werden. Dieser wird anstelle des Patienten über die Untersuchung aufgeklärt und kann für ihn einwilligen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die vom Gericht ausgestellte Betreuungsurkunde vorgelegt wird.
Was müssen wir vor der Untersuchung wissen?
Laborwerte Bei allen Untersuchungen, die mit einem Blutungs- oder Verletzungsrisiko einhergehen, muss zuvor die Blutgerinnung überprüft werden. Die Thrombozytenzahl sollte über 50 000 /µl, der Quick-Wert über 50% liegen, da ansonsten das Risiko für eine Blutung zu groß ist. Die Laborwerte dürfen nicht älter als 7-14 Tage sein. Wenn Sie gerinnungshemmende Medikamente, beispielsweise Marcumar oder Aspirin, einnehmen, müssen diese bereits mehrere Tage vor der Untersuchung abgesetzt oder auf andere Medikamente umgestellt werden. Meist erhalten Marcumar-Patienten dann vorübergehend subkutane „Thrombosespritzen". Wenn Sie solche Spritzen erhalten, müssen zwischen der letzten Gabe und der endoskopischen Untersuchung mindestens 12 Stunden liegen! Wenn Sie Aspirin oder ein ähnliches Medikament einnehmen, ist eine Umstellung auf ein anderes Medikament meistens nicht erforderlich. Aspirin und andere Thrombozytenaggregationshemmer sollten mindestens 3 Tage vor der Untersuchung abgesetzt werden. Patienten, die eine Störung der Blutgerinnung haben ohne Medikamente einzunehmen, beispielsweise Bluter, müssen vor der Untersuchung die fehlenden Gerinnungsfaktoren oder eine Bluttransfusion erhalten. Vorerkrankungen Bitte geben Sie, alle Gesundheitsstörungen und Erkrankungen an, die bei Ihnen bekannt sind. Wichtig sind vor allem:
- Allergien gegen Medikamente, vor allem gegen Antibiotika und lokale Betäubungsmittel
- Operationen am Magen-Darm-Trakt
- Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
- Chronische Infektionskrankheiten wie Hepatitis oder HIV
- Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems und der Lunge
- Glaukom (grüner Star)
Vorbereitung auf endoskopische und sonographische Untersuchungen Ultraschall Für eine normale Ultraschalluntersuchung oder eine Duplexsonographie der Lebergefäße ist keine besondere Vorbereitung notwendig. Es ist aber günstig, wenn sie nüchtern sind oder die letzte Mahlzeit zumindest einige Stunden her ist.
Endoskopische Untersuchungen von Speiseröhre, Magen, Dünndarm und Gallengängen Für diese Untersuchungen ist es erforderlich, dass Sie mindestens 12 Stunden vorher nichts gegessen und 6 Stunden vorher nichts getrunken haben. Wenn Sie lebenswichtige Medikamente einnehmen, dürfen Sie diese am Morgen mit wenig Wasser nehmen, der Abstand zur Untersuchung sollte jedoch mindestens zwei Stunden betragen. Koloskopie (Dickdarmspiegelung) Ein gut vorbereiteter Darm ist die Voraussetzung für eine aussagekräftige Koloskopie. Stuhl- und Flüssigkeitsreste machen eine Feinbeurteilung der Dickdarmschleimhaut unmöglich. Je nachdem welche Methode angewendet ist, müssen Sie ein Abführmittel, gelöst in mehreren Litern Flüssigkeit, trinken. Dies muss, um den gewünschten Effekt zu erzielen, meist innerhalb einer gewissen Zeit erfolgen. Die Abführmaßnahmen beginnen einen Tag vor der geplanten Untersuchung. Falls möglich, sollte der Patient während der Abführmaßnahmen herumlaufen und nicht im Bett liegen. Das Abführen fängt in den meisten Fällen erst an, wenn ca. die Hälfte der Abführlösung getrunken ist. Bei Problemen können die Abführmaßnahmen durch ein Klysma oder einen Einlauf erleichtert werden. Neben den Abführlösungen und nach Beendigung der Abführmaßnahmen sind Tee oder Mineralwasser erlaubt. Eine suffiziente Abführmaßnahme ist daran zu erkennen, dass der Stuhl ungefärbt ist und keine festen Bestandteile mehr aufweist. Am Untersuchungstag selbst bleibt der Patient nüchtern, darf seine Medikamente aber einnehmen. Rektoskopie und Proktoskopie (Enddarmspiegelung) Für diese Untersuchungen müssen Sie nicht nüchtern sein. Vor der Untersuchung wird zur Reinigung des Enddarms ein Klysma verabreicht.
Überwachung und Nachsorge nach endoskopischen Untersuchungen Je nach Untersuchungsverlauf entscheidet der Arzt, wie Sie sich anschließend zu verhalten haben. Die meisten Patienten erhalten während der Untersuchung kurzwirksame Beruhigungs- und Schmerzmittel. Obwohl man sich anschließen rasch wieder munter fühlt, ist das Reaktionsvermögen noch eine lange Zeit herabgesetzt. Deswegen sollten Sie einige Stunden ruhen und mindestens 24 Stunden nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Lassen Sie sich nach ambulanten Untersuchungen abholen oder fahren Sie mit dem Taxi nach Hause. Nach bestimmten Eingriffen, vor allem nach Leberpunktionen, nach einer Bauchspiegelung oder einer Untersuchung der Gallengänge, gibt es strengere Vorschriften. Meist müssen Sie mehrere Stunden ruhig liegen und dürfen nichts essen und trinken, da sonst das Komplikations- und Blutungsrisiko ansteigt. Die meisten Patienten müssen sicherheitshalber über nacht zur Überwachung im Krankenhaus bleiben. Bitte nehmen Sie diese Anweisungen ernst, auch wenn Sie sich wohl fühlen.
Was muss ich nach der Magenspiegelung beachten?
Durch das verabreichte Oberflächenbetäubungsspray ist Ihr Rachen nach der Untersuchung noch für ca. 30- 60 Minuten betäubt. Dies kann dazu führen, dass die lebensnotwendigen Schluckreflexe nicht ausreichend funktionieren und die Gefahr besteht, dass Sie sich »verschlucken« und Nahrung oder Flüssigkeit in die Luftwege gelangt.
Warten Sie also noch wenigstens 30-45 Minuten nach der Magenspiegelung bis zur ersten Flüssigkeits- und Nahrungsaufnahme. Leichter Druck im Halsbereich nach der Untersuchung ist völlig harmlos und verschwindet von selbst. Vermehrte Luft im Magenbereich kann durch einfaches »Rülpsen« beseitigt werden.